Akute Versorgung

Warum viele Menschen nicht die optimale Lösung für Ihre Beschwerden bekommen

Viele Apotheken sind zu Arzneimittelabgabestellen geworden. Die Beratung beschränkt sich dabei oftmals auf reine Information auf Nachfrage. Dadurch erhalten Menschen die in die Apotheke gehen, um wirklich die beste Lösung gegen ihre Beschwerden zu bekommen, nicht immer die optimale Lösung.

 

Die Lösung für Ihre Beschwerden

Wie wäre es, wenn das Apothekenpersonal Ihnen wirklich zuhören würde und mit einem individuellen Lösungsangebot genau die passende Lösung für Sie finden würde?

Genau auf dieses Ziel sind unsere Mitarbeiter speziell geschult. Weil nicht nur Fachwissen und digitale Algorithmen zählen, sondern eben auch die persönliche Kommunikation.

Unsere persönliche Beratung ist mehr, als dumpfe Pflichtinformation. Sie sollen durch unsere persönliche Beratung die optimale Lösung für Ihre gesundheitlichen Beschwerden bekommen.

Dabei prüfen wir zusätzlich:

  • auf mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
  • auf Wechselwirkungen mit Nahrungsmitteln
  • auf die Echtheit der Medikamente

 

So führen wir Sie zu Ihrer optimalen Lösung

Schritt 1: Wir hören Ihnen zu, um die optimale Lösung für Sie herauszufinden.

Schritt 2: Wir empfehlen Ihnen die für Sie optimale Lösung und prüfen auf Verträglichkeit.

Schritt 3: Wir erklären Ihnen die Anwendung.

 

"Wir finden immer eine Lösung." 

Barbara Vos

 

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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