Unsere Mission

Das persönliche Wohlbefinden steigern

Was wäre, wenn die Apotheke ein Ort wäre, an den man gerne kommt? Was wäre, wenn man nicht nur in eine Apotheke wegen seiner Medikamente kommt, sondern weil man hier persönlich zu mehr Wohlbefinden geführt wird?

Unser Verständnis von Apotheke ist schon heute etwas anders, als es viele gewohnt sind. Und auch unsere Apotheken sind noch lange nicht da, wo wir uns das Optimum vorstellen. Genau daran arbeiten wir jeden Tag. Wir möchten die Apotheke zu einem Ort machen, der nicht für Krankheit da ist, sondern vor allem für Gesundheit und Wohlbefinden. Die Apotheke soll ein Ort werden, an dem man sich nicht nur notgedrungen gut fühlt, sondern immer besser. 

Aber wie schafft man das? Diese Frage stellen wir uns auch immer wieder. Und dabei kommen uns immer wieder neue Ideen. 

Viel wichtiger als unsere Gedanken dazu sind aber Ihre Gedanken.

 

Sie sind gefragt

Wenn Sie gerne einen kleinen Beitrag dazu leisten möchten, eine neue Art von Apotheke zu schaffen, dann lassen Sie uns an Ihren Ideen teilhaben.

• Was würden Sie sich von einer Apotheke wünschen?

• Wie könnte man bei Ihnen für mehr Sicherheit beim  Apothekenbesuch sorgen?

• Was stört Sie an Apotheken so richtig?

• Was würde Sie absolut beeindrucken?

 

Teilen Sie Ihre Ideen gerne mit uns an fa1@falken-apotheken.de oder rufen Sie uns einfach an unter 0202 - 730 486. Wir sind gespannt auf das, was Sie zu sagen  haben.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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